Liebe Eltern,

vom Kultusministerium kam mit Schreiben vom 11.02.21 folgender Hinweis:

Bei dringendem Betreuungsbedarf wird in der Schule eine Notbetreuung angeboten. Da im Rahmen des Wechselunterrichts wegen der geteilten Klassen sehr viele Lehrkräfte und ein Großteil der in der Schule zur Verfügung stehenden Räume benötigte werden, kann an der Notbetreuung nur eine begrenzte Anzahl von Schülerinnen und Schülern teilnehmen.

Welche Schülerinnen und Schüler berechtigt sind, an der Notbetreuung teilzunehmen, entnehmen Sie bitte dem Elternanschreiben.

Anhang:

Anschreiben

Bescheinigung