Im März 2009 ist in Deutschland das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ der Vereinten Nationen (kurz „Behindertenrechtskonvention“) in Kraft getreten. Mit diesem Vertragswerk verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten zur Durchsetzung der Menschen- und Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen und zur Förderung ihrer Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen. Im Artikel 24 wird das Recht auf inklusive Bildung festgeschrieben.

An der Brüder-Grimm-Schule werden Kinder und Jugendliche mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprachheilförderung und emotional-soziale Entwicklung inklusiv unterrichtet.

Die Lehrkräfte werden hierbei von Förderschullehrern und Förderschullehrerinnen des regionalen Beratungs – und Förderzentrums der Georg-Büchner-Schule unterstützt und beraten.

Zu unseren Aufgaben zählen die Unterstützung der Schüler im Unterricht, Einzel- oder Kleingruppenförderung und die Unterstützung der Lehrkräfte bei der Umsetzung inklusiven Unterrichts, zum Beispiel bei der Differenzierung von Unterrichtsmaterial und Klassenarbeiten. Förderpläne werden in Kooperation erstellt. Wir führen Fallbesprechungen, Förderplangespräche, Elterngespräche und Elternberatung durch.

Außerdem kooperieren wir eng mit der Schulsozialarbeit an der Brüder-Grimm-Schule.

Inklusion