Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

seit dem 17. März 2020 bieten die Schulen in Hessen – insbesondere auch dank Ihrer Unterstützung – für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 eine sogenannte Notbetreuung an.

Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung orientiert sich dabei am Entwicklungsalter, nicht allein an den Klassenstufen 1 bis 6, und umfasst daher für diese Schülerinnen und Schüler alle Altersstufen.

An Schulen mit bestehendem Ganztagsangebot ist eine Betreuung bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.

Einen Anspruch auf die Notbetreuung von Montag bis Freitag haben Schülerinnen und Schüler, bei denen ein Elternteil in sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt und dieser am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. Dies gilt gleichermaßen für Alleinerziehende.

Mit Beschluss der Landesregierung soll diese Notbetreuung auf den Bereich der Osterferien ausgedehnt werden.

Ab dem 4. April 2020 bis zum 19. April 2020 steht eine erweiterte Notbetreuung zudem auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen zur Verfügung.

Die erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste (s. anliegendes Antragsformular). Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Alleinerziehend oder
  • der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der 2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden.
  • Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.

Als Schulleitungen bitte ich Sie, den für die erweiterte Notbetreuung in Betracht kommenden Eltern und Erziehungsberechtigten das Antragsformular zur Verfügung zu stellen. Es ist zudem auch auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums eingestellt. Über die an Sie zurückgegebenen Anträge und Anmeldungen informieren Sie sodann bitte die örtlich zuständigen Staatlichen Schulämter. Der konkrete Bedarf an der Ausnahmebetreuung sollte, wenn die Umstände es zulassen, zwei Tage vor der beabsichtigten Inanspruchnahme bei Ihnen angemeldet werden. Eine direkte Abstimmung mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, auch zu eventuell erst kurzfristig entstehenden Betreuungslücken, empfiehlt sich hierbei.

Über den konkreten Einsatz der Lehrkräfte für die erweiterte Notbetreuung während der Osterferien sowie an Wochenenden und Feiertagen entscheiden Sie als Schulleitungen. Bitte informieren Sie den örtlichen Personalrat über die beabsichtigte Einteilung und geben Sie ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.

Vorrangig sollen Freiwillige berücksichtigt werden.

Schwangere und stillende Lehrerinnen dürfen nicht zur Notbetreuung herangezogen werden. Lehrkräfte, die 60 Jahre und älter sind oder in Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko (z. B. relevante Vorerkrankungen) tragen, sollen aus Fürsorgegründen in der Regel nicht vorgesehen werden. Bei der Auswahl der Lehrkräfte für die Notbetreuung in den Osterferien (inkl. der Feiertage) und an den Wochenenden bitte ich Sie darum, Rücksicht auf die Verfügbarkeit der Lehrkräfte zu nehmen.

Die im Rahmen der Notbetreuung in den Osterferien (inkl. der Feiertage) und an Wochenenden geleistete Arbeitszeit bitte ich durch die Schulleitung zu erfassen. Ergänzend zu den Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto bei Lehrkräften und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen vom 1. Juni 2018 erfolgt eine Zeitgutschrift auf dem Lebensarbeitszeitkonto. Dabei wird jede geleistete volle Zeitstunde als eine ganze Pflichtstunde gutgeschrieben. Die spätere Inanspruchnahme des Zeitguthabens richtet sich nach den Regelungen der o. a. Richtlinien.

Ein entsprechender Vordruck für die Erfassung wird Ihnen in den nächsten Tagen zur Verfügung gestellt werden. Darin sollen u. a. die Namen der Betreuerin bzw. des Betreuers, die Personalnummer, der Tag der Betreuung, der Zeitraum und die geleisteten Zeitstunden erfasst und diese gesammelt eingereicht werden, so dass in den Staatlichen Schulämtern einmalig für jeden Personalfall eine Korrekturbuchung durchgeführt werden kann.

Ich hoffe, Sie hiermit möglichst umfassend über die beschlossene Erweiterung der Notbetreuung informiert zu haben und danke Ihnen nochmals sehr herzlich für Ihre Unterstützung. Mein besonderer Dank gilt allen Kräften, die sich für den Einsatz am Wochenende und in den Osterferien zur Unterstützung derer, die in dieser besonderen Situation in ihrer Tätigkeit unabkömmlich sind, zur Verfügung stellen. Bitte geben Sie diesen Dank an Ihre Kolleginnen und Kollegen weiter.

Nähere Informationen finden Sie jeweils tagesaktuell unter: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Dr. Manuel Lösel