„Die Hessische Landesregierung hat heute in einer Sonder-Kabinettsitzung weitere notwendige Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus veranlasst:

  • Ansammlungen und Zusammenkünfte an öffentlichen Orten (wie bspw. Straßen, Plätze und Parks) von mehr als fünf Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind ab morgen untersagt.
  • Die Obergrenze für Versammlungen und Veranstaltungen wird von bislang 100 Personen auf maximal fünf Personen reduziert.
  • Restaurants und Gaststätten werden ab Samstag, 12 Uhr, in Hessen geschlossen. Speiseabgaben und Lieferdienste bleiben unberührt.
  • Alle Personen, die in den vergangenen zwei Wochen aus einem Risikogebiet des RKI zurückgekehrt sind oder zurückkehren, müssen für 14 Tage in häusliche Quarantäne.
  • Zur Notfallkinderbetreuung: Es ist ab sofort ausreichend, wenn nur ein Elternteil bspw. als Einsatzkraft bei Polizei oder Feuerwehr bzw. im Gesundheitswesen oder im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet.
  • Operationen und Behandlungen, für die keine dringende medizinische Notwendigkeit besteht, werden ausgesetzt. Entsprechende Patienten, die aufgenommen wurden, deren Behandlung aber noch nicht begonnen hat, sind zu entlassen. Neben Krankenhäusern betrifft dies ab sofort auch Praxiskliniken und Privatkrankenanstalten. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass medizinisch dringliche Eingriffe nicht durchgeführt werden können, weil notwendige Schutzausrüstung wie beispielsweise Atemschutzmasken und medizinische Verbrauchsgüter fehlen.“

20.03.2020 Hessische Staatskanzlei

 

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