Sehr geehrte Eltern,

 ab Dienstag (17.03.2020) wird eine Notbetreuung von 8.00 Uhr – 13.15 Uhr nur unter 2 Bedingungen angeboten:

  1. BEIDE Elternteile müssen zu den genannten Berufsgruppen gehören. Ausnahmen sind alleinerziehende Elternteile, die zu der genannten Berufsgruppe gehören (siehe hierzu: Antrag und Liste mit Berufen, die gemeint sind).
  2. Ein Betreuungsangebot gilt nur für Kinder der Stufen 5 und 6.

Ein Formular für den Arbeitgeber zum Ausfüllen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter diesem Link: Antrag Notbetreuung

Sollten Sie nicht zu den genannten Berufsgruppen gehören, können wir ihr Kinder leider nicht betreuen.

Ein Kind kann nicht betreut werden, wenn es Krankheitssymptome aufweist oder in Kontakt mit erkrankten Personen steht oder seit dem Kontrakt mit infizierten Personen noch keine 14 Tage vergangen sind oder, wenn es sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat und seit der Rückkehr noch keine 14 Tage vergangen sind.

Auf keinen Fall dürfen Kinder zum Spielen in die Schule kommen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Die Schulleitung