Liebe Eltern,

hiermit möchten wir Sie auf die Möglichkeit der Zahlung von Verdienstausfall-Entschädigung aufmerksam machen. Das Betretungsverbot eines Schulgeländes wegen Schulquarantäne kommt einer Schulschließung gleich. Ein Arbeitgeber kann daher für erwerbstätige Eltern, die ihr Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im Zeitraum des Betretungsverbotes selbst beaufsichtigen/betreuen, einen Antrag auf Verdienstausfallentschädigung beim Regierungspräsidium Darmstadt nach § 56, Absatz 1a, IfSG stellen, sofern der betroffene Elternteil nachweist, dass für den betreffenden Zeitraum keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit bestand. Bitte beachten Sie das beigefügte Hinweisblatt und nutzen zur Antragstellung das darin beschriebene Online-Fachverfahren.

Hinweis zur Zahlung von Verdienstausfallentschädigung (Stand 23.09.2020)

Die Schulleitung